Arrow Poi Youtube LinkedIn Xing Twitter Facebook Google Plus FilePlus Close Search Logo White SEMOFIX-SHOP Insektenschutz und Innenbeschattung Einsatz (Masse) Standardgewebe Spezialgewebe Profile Kassette Montage Bremse Büsten Bedienung Haustiere Schliessmechanismus Kugellager PKW Fernbedienung Buerste-FA Gummiband Pinsel Herz Farbe Pflege Trapezoid Pdf close poi External Icon

Allgemeine Liefer-und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen der SEMOFIX. Alle Aufträge werden durch die SEMOFIX schriftlich bestätigt. Der Kunde erhält gleichzeitig ein Exemplar der Liefer- und Zahlungsbedingungen. Massgebend für den Auftrag sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Allfällige Änderungen oder Differenzen müssen der SEMOFIX innert 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Ausbleiben einer Mitteilung gilt als Akzept der Angaben in der Auftragsbestätigung und der allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2. Preise / Verbindlichkeiten
Die Offerten behalten ihre Gültigkeit für drei Monate oder für die in der Offerte schriftlich erwähnte Dauer. Später zur Ausführung gelangende Aufträge und/oder weitere Bauetappen müssen, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht, neu gerechnet werden. Verzögert sich, durch Verschulden des Bestellers, die Ausführung über das festgelegte Datum, so können dem Besteller Umtriebe, Lagergebühren, Teuerungszuschläge verrechnet werden. Auch ist die SEMOFIX berechtigt, bei bauseitigen Verzögerungen von mehr als zwei Monaten, die aufgelaufenen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen. Offensichtlich irrtümliche Offert Angaben verpflichten die SEMOFIX nicht.

3. Baugesuche
Reicht die SEMOFIX im Auftrag von Interessenten Baugesuche ein und werden diese abgewiesen, nicht oder durch eine andere Firma ausgeführt, verrechnet die SEMOFIX den Aufwand für das Beschaffen der Grundlagen, das Erstellen der Zeichnungen und das Ausfüllen der Formulare.

4. Masse
Der Besteller haftet der SEMOFIX  gegenüber für angegebene Masse welche nicht durch SEMOFIX aufgenommen wurden. Details und Massangaben in Prospekten sind für den Hersteller unverbindlich. Mass angefertigte Produkte können nicht umgetauscht oder zurückgenommen werden. Wir behalten uns Massabweichungen von +/- 3mm sämtlicher Produkte vor.

5. Lieferfrist
Die Lieferfrist läuft ab definitiver Mass- und Ausführungsabsprache mit dem Besteller. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Höhere Gewalt entbindet die SEMOFIX von allen Verpflichtungen und berechtigt sie, den Vertrag ganz oder teilweise zu annullieren.

6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen der SEMOFIX sind innert 30 Tagen ab Faktura - Datum rein netto, ohne Abzüge zu bezahlen, ausser es sind schriftlich anderslaufende Zahlungsbedingungen vereinbart worden. Die SEMOFIX behält sich vor, bei umfangreichen Aufträgen angemessene Anzahlungen und/oder Abschlagsszahlungen einzufordern. Reklamationen entbinden den Besteller nicht von der fristgerechten Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages. Für verspätete Zahlungen wird ein banküblicher Verzugszins verrechnet. Für unberechtigte Abzüge behält sich die SEMOFIX das Nachforderungsrecht ausdrücklich vor. Ohne schriftliche Einwilligung der SEMOFIX ist der Besteller nicht berechtigt, eigene Forderungen mit fälligen Rechnungen der SEMOFIX zu verrechnen.
SEMOFIX-Online-Shop: Vorauszahlung per E-Banking innert 7 Tagen. Beim Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst, sobald die entsprechende Zahlung bei SEMOFIX eingetroffen ist. Die gewünschten Artikel können in dieser Zeit nicht reserviert werden. Ist die Zahlung nicht innert 7 Tagen bei SEMOFIX eingetroffen, kann SEMOFIX die Bestellung zu einem Unkostenbeitrag annullieren.

7. Annullierung
Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der SEMOFIX. Kosten, die bereits erwachsen sind, werden dem Besteller verrechnet.

8. Garantie
Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen beträgt die Garantie auf von der SEMOFIX gelieferte oder montierte Produkte 2 Jahre. Für Fremdprodukte gelten allenfalls die Bedingungen der jeweiligen Lieferanten. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material-, Montage- oder Fabrikationsfehler. Der Besteller verpflichtet sich, einen allfälligen Garantie-Mangel unverzüglich schriftlich der SEMOFIX mitzuteilen.

9. Ausschlüsse
a) Nicht unter Garantie fallen Mängel infolge unsachgemässem Einsatz oder falscher Behandlung, Bedienung bei Vereisung, Benützung bei Hagelschlag, leichte Abriebschäden, Ausbleichen bei Spezialfarben, Ersatz von normalem Verschleiss unterliegenden Teilen.
b) Bei Schäden infolge von Wind-, Wasser- und/oder Schneedruck, sowie Hagel.
c) Bei Reinlaufen ins Netz durch Personen oder Tiere.
d) geringe Farbabweichungen zwischen bemusterten und gelieferten Stoffbespannungen.
e) Schäden, die auf Besonderheit der Umwelt und/oder unsachgemässe Reinigung zurückzuführen sind.
f) Transportschäden

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte und montierte Anlage bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der SEMOFIX. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen der SEMOFIX und dem Besteller ist 
CH-5073 Gipf-Oberfrick, Schweiz. Es gilt Schweizer Recht.